Behandlungen!


Prophylaxe:

Zahnmedizinische Prophylaxe wird heute eigentlich in jeder Zahnarztpraxis angeboten. Insofern müsste es überflüssig sein, diesen Begriff hier zu erläutern. Und doch tauchen zu diesem Thema immer wieder Fragen auf, die auf eine Beantwortung warten.
 
  1. Was gehört alles zur Prophylaxe und warum das ganze? Früher ging es doch auch ohne.
     
    Man kann die Bedeutung der Prophylaxe am besten verstehen, wenn man sich klarmacht, dass die beiden großen Volkskrankheiten Karies und Parodontose (fachlich korrekt Parodontitis) selbstverschuldete Infektionskrankheiten sind.
     
    Infektionskrankheiten, weil sie eindeutig von inzwischen genau erforschten Bakterien verursacht werden und selbstverschuldet, weil es in der Aufgabe des Einzelnen liegt, gegen die in seinem Mund vorhandenen Krankheitserreger anzukämpfen, indem er unermüdlich gegen ihr Wachstum gegenangeht. Und das ist schwer, wenn nicht sogar unmöglich. Diese Erkenntnisse sind noch gar nicht so alt.
     
    Die zwei Hauptsäulen der Prophylaxe sind daher die sogenannte professionelle Zahnreinigung, die in individuell festzulegenden Abständen die gesamten Zahnoberflächen bis in die Zahnzwischenräume und kurz unter das Zahnfleisch reinigt und die lokalen Fluoridierungsmaßnahmen, die zum einen das Bakterienwachstum beeinflussen zum anderen die ständig entstehenden Mikroschäden wieder reparieren können.
  2. Warum kostet Prophylaxe Geld?
     
    Prophylaxe heißt übersetzt Vorbeugung vor einer Erkrankung. Versicherungen bezahlen leider erst dann, wenn ein Schaden eingetreten ist, in unserem Fall, wenn Karies oder Parodontitis entstanden ist. Mit diesem Argument lehnen die gesetzlichen Krankenkassen die Übernahme der Prophylaxehonorare ab.
  3. Warum ist die Prophylaxe so teuer?
     
    Die einzelnen Bestandteile der Prophylaxe sind nur von hochqualifizierten Personen zu erbringen. Professionelle Reinigungen sind zeitaufwändig und erfordern großes Können. Die medikamentösen Behandlungen sind kostenintensiv und ebenso zeitintensiv. Die zur Behandlung erforderlichen Instrumente und Geräte müssen ebenfalls bezahlt werden. Diese alles schlägt sich im Behandlungspreis nieder. Hier sei der vielzitierte Vergleich mit dem Friseur erlaubt, der ebenfalls ein ganzes Leben lang in Anspruch genommen werden muss. Keiner käme auf die Idee, seine Friseurrechnung der Krankenversicherung vorzulegen.